Merkblatt für Privatveranstaltungen auf der Trimburg

Jede private Veranstaltung auf der Trimburg muss vorher bei der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen gemeldet werden, Tel. 09704/9110-12.

Nach der Anfrage erfolgt durch die Verwaltung eine schriftliche Nachfrage beim Verein, ob die Bewirtung übernommen wird. Nur wenn der Verein die Bewirtung übernimmt, kann eine Veranstaltung auf der Trimburg stattfinden. In diesem Fall müssen ein bis zwei Personen des Vereins während der gesamten Dauer (Anfang bis Ende) der Veranstaltung anwesend sein.

Dazu benötigt die Verwaltung folgende Daten:

- Name / Adresse / Telefonnummer des Nutzers

- Datum / Uhrzeit Beginn und Ende der Veranstaltung (von – bis)

- Art der Veranstaltung (Hochzeit, Geburtstagsfeier, usw.)? (Poltern ausgeschlossen!)

- Anzahl der Personen bzw. Gäste (wegen Getränkebestellung)

- Welche Räumlichkeiten sollen genutzt werden?

Kosten:

- Miete für Bürger wohnhaft innerhalb des Marktes Elfershausen:

1 Raum oder Hof oder 1 Glasdachsaal: 100,-- €/Tag und Veranstaltung

ab 2 Räume (oder mehr) 200 €

Miete für Personen wohnhaft außerhalb des Marktes Elfershausen:

1 Raum oder Hof oder 1 Glasdachsaal: 150,-- €/Tag und Veranstaltung

ab 2 Räume (oder mehr) 300 €

Bei den o. g. Beträgen handelt es sich um eine reine Raummiete. Bedienung oder sonstige Leistungen sind nicht in der Miete enthalten. Wird eine Bedienung während der Veranstaltung gewünscht, muss dies vom Mieter beim Verein angefragt werden. Die Kosten hierfür sind vom Mieter mit dem bewirtenden Verein im Voraus abzusprechen.

- 25,-- € Gebühr für die gaststättenrechtliche Genehmigung des bewirtenden Vereines (nur bei öffentlichen Veranstaltungen, nicht bei privaten Feiern (Hochzeit, Geburtstag, usw.).

Weitere Bedingungen:

- Getränke sind vom Getränkestock der Trimburg zu nehmen (siehe beiliegende Getränkeliste). Der gesamte Inhalt des Kühlraums ist Eigentum des Marktes Elfershausen. Zur Entnahme der Getränke sind nur die Trimburg-Betreuer und die Verantwortlichen des bewirtenden Vereins berechtigt. Die Abrechnung erfolgt nach der Preisliste der Getränkekarte, welche auf der Burg aushängt (Verkaufspreis!).

- Die Speisenausgabe erfolgt in Absprache mit dem Verein.

- Alle genutzten Räumlichkeiten, Toiletten, usw. sind vom Mieter nach Ende der Veranstaltung auf eigene Kosten zu reinigen, entstandener Müll ist zu entsorgen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Veranstaltung am Tag vor einem Sonn- oder Feiertag stattfindet.

- Beginn und Ende der Veranstaltung sind im Voraus mit dem Verein abzusprechen.

- Alles Weitere klärt der Anfragende/Mieter mit dem Verein selbst ab (Tel.-Nr. austauschen).

- Übernachtungen, Poltern, Feuerwerk sowie offenes Feuer auf der Burg sind nicht zulässig.

- Es ist nicht gestattet, außerhalb der Öffnungszeiten die Burg ohne verantwortliche Begleitperson zu betreten.

- Das Mieten von Räumlichkeiten schließt weitere Veranstaltungen auf der Burg nicht aus. Weiter können jederzeit standesamtliche Trauungen im Rittersaal stattfinden.

- Wir weisen darauf hin, dass ein bis zwei Tage vor und nach dem Bewirtungstermin (samstags und montags) Auf-/Abbauarbeiten des Vereins auf der Trimburg durchgeführt werden.

- Es besteht die Möglichkeit, dass ein Zelt im Hof der Trimburg aufgebaut ist.

- Weiterhin sind auf der Trimburg jederzeit Bauarbeiten möglich.

 

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