Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR – Breitband Förderverfahren
Der Markt Elfershausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente
Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https//www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Förderschritt 4 - BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachtung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtline des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av190dc2
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung, Ergebnis
Der Markt Elfershausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung
Der Markt Elfershausen wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung, da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Der Markt Elfershausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 22.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen
Adressenliste der nochmals zu zu prüfenden Adressen (xlsx)
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung, Bekanntmachung
Der Markt Elfershausen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung
Der Markt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.08.2021 an der Markterkundung zu beteiligen
Dokumente
Bekanntmachung zur Markterkundung
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Die Zusendung der Adresslisten (AL) an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung
(siehe Förderschritt 1)
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat der Markt Elfershausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Verpflichtungserklärung Geodaten
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde/Stadt in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums www.schnelles-internet-in-bayern.de heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt zu veröffentlichen.
Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt veröffentlicht werden.